Schulautonomie
Exposee und Bibliographie
Verfasst von:
Marianne EDER
Monika FRITZ
Michaela GROSS
Robert KAISER
Wien, Dezember 2000
Inhalt
Was bedeutet Schulautonomie?
Definition Seite 2
Gesetzliche Grundlagen Seite 2
Motive / Entwicklungen Seite 3
Was soll Schulautonomie (laut Gesetzgeber) bringen?
1. Standortbewusstsein entwickeln Seite 4
2. Lehrplanautonomie Seite 4
3. Eröffnungs- und Teilungszahlen Seite 5
4. Alternative Leistungsbeurteilung Seite 5
5. Reihungskriterien für die Aufnahme Seite 5
6. Finanzielle Autonomie Seite 5
7. Unterricht gestalten Seite 6
8. Personelle Autonomie Seite 7
9. Schulzeitautonomie Seite 7
10. Schulqualität sichern und verbessern Seite 7
11. Der Schulgemeinschaftsausschuß Seite 8
Schulautonomie in der Praxis
Modellprojekt "Schule in Bewegung" Seite 9
Umsetzung der verschiedenen Bereiche
der Schulautonomie Seite 10
Weitere Beispiele:
Gymnasium Oberpullendorf Seite 12
Interviews Seite 13
Bibliographie Seite 15
Was bedeutet Schulautonomie?
Definition
Das Wort "autonom" stammt aus dem Griechischen und bedeutet soviel
wie "nach eigenen Gesetzen lebend", aber auch "selbständig"
und "unabhängig". Tatsächlich gelten im Schulwesen die durch
den Gesetzgeber getroffenen Rahmenregelungen, das Wort "Autonomie"
bezieht sich hier in erster Linie auf programmatische Inhalte wie Demokratisierung,
Dezentralisierung, Deregulierung u. ä.
Dezentralisierung bedeutet die Verlagerung öffentlicher Aufgaben von zentralen
staatlichen auf regionale oder lokale Instanzen. Deregulierung wird kurz als
Reduzierung der Gesamtmenge der Rechtsvorschriften definiert.
Die Auswirkungen der Autonomie auf die Schulwirklichkeit sind
unterschiedlich, je nachdem, welche Bereiche autonom gestellt werden. Diese
Bereiche können etwa sein:
· Strukturierung der Zeit (Dauer der Unterrichtseinheiten, schulfreie
Tage, Ferien etc.)
· Personal (Anstellung, Bezahlung, Differenzierung und Aufstiegsmöglichkeiten,
Entlassung)
· Außenkontakte (Schulfremde Personen)
· Budget (Finanzhoheit der Schulen, Einnahmen durch Werbung, Vermietung
der Anlagen etc.)
· Planung des Lehrens und Lernens (Lehrplan, Klassengröße
etc.)
Gesetzliche Grundlagen
Die rechtliche Fixierung der österreichischen Schulautonomie wurde mit
dem Schuljahr 1993/94 wirksam. Aufgrund der Änderungen des Schulorganisationsgesetzes
(=SchOG), des Schulunterrichtsgesetzes, des Land- und forstwirtschaftlichen
Bundesschulgesetzes, der Landesausführungsgesetze, der Lehrplan-Verordnungen,
der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnungen und des Schulzeitgesetzes
können Schulen unter anderem:
· schulautonome Lehrplanbestimmungen erlassen
· Eröffnungs- und Teilungszahlen festlegen oder
· Die Fünf-Tage-Woche einführen.
Ferner wurde die Mitbestimmung der Eltern und Schüler ausgeweitet.
Diese neuen Freiräume sollten eine Gestaltung des Unterrichts auf Schulebene
ermöglichen. So etwa:
1. Das Eingehen auf die regionalen Erfordernisse
2. Die Interessen und Begabungen der Schüler aufzugreifen
3. Die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Möglichkeiten
am Schulort zu nützen
4. Die inhaltliche Profil- oder Schwerpunktbildung
5. Die Anwendung neuer Lern- und Arbeitsformen (z.B.: Projektunterricht, offene
Lernformen) und
6. Eine andere Lernorganisation (z.B.: Teilung einer Klasse in Kleingruppen,
Blockung von Unterrichtsstunden).
Die gesetzlichen Vorgaben zu den autonomen Lehrplanbestimmungen sind im § 6 SchOG festgelegt. Auch im Rahmen anderer Gesetzesmaterien - wie etwa des Lehrerdienstrechtes - und besonders durch die Reform zum Lehrplan für die Sekundarstufe I. Die Bestimmungen zu den Eröffnungs- und Teilungszahlen sind im § 8a und in der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst (BGBl. Nr. 372/1994) ausgeführt .
Zur Autonomie der Schule gehört auch, dass sie nicht aufgezwungen
werden kann. Es gibt nach wie vor für jede Schulart durch Verordnung festgelegte
Lehrpläne und Stundentafeln. Beschließt jedoch eine Schule nach §
6 SchOG, einen autonomen Lehrplan zu erlassen, so treten die zentral vorgegebenen
Lehrplanverordnungen außer Kraft.
Die Grenzen der Schulautonomie liegen vor allem in der Wahrung der Einheitlichkeit
des österreichischen Bildungswesens durch die Bindung der speziellen Bildungsaufgaben
der jeweiligen Schulart und die Berechtigungen, die sie vermittelt, sowie die
Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten in andere Schulen und Schularten
(= Gleichwertigkeit von Abschlüssen einer Schulart). Für die diesbezügliche
Kontrolle ist die Schulbehörde erster Instanz verantwortlich. (vgl. SchOG
§ 6 Abs. 1 und 4).
Die einzelnen Bundesländer können festlegen, ob die Entscheidung darüber, wie viele Anmeldungen nötig sind um einen alternativen Pflichtgegenstand, einen Freigegenstand oder eine unverbindliche Übung zu führen, und über Förderunterricht sowie über Voraussetzungen für Unterricht in Schülergruppen beim Landesschulrat, beim Bezirksschulrat oder bei der einzelnen Schule liegen. (SchOG § 8a Abs. 2 und Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung § 1 Abs. 4)
Motive / Entwicklungen
Das Anliegen, junge Menschen zu mündigen, verantwortungsbewußten
und aktiven Bürgerinnen und Bürgern heranzubilden kann, laut Elisabeth
Gehrer , besser erreicht werden, wenn die Schulgemeinschaft selbstständig
Ziele definieren und eigenverantwortlich Entscheidungen fällen kann.
So ist es eine Absicht der Bestrebungen zur Schulautonomie, den schulischen
Organen jene Bereiche zur Entscheidung zuzuweisen, die sie selbst besser entscheiden
können. Da aber regional und lokal wirkende Steuerungsmechanismen nicht
ausreichend in der Lage sind, einen das gesamte System umfassenden Interessens-
und Gerechtigkeitsausgleich herzustellen (z.B. annähernd gleiche Chancen
für alle Schülerinnen und Schüler), bewegt sich Schulautonomie
dabei in einem Spannungsfeld zwischen überregionalen Ansprüchen wie
Vergleichbarkeit von Schulabschlüssen, Chancengleichheit oder bundesweiten
Mindeststandards und dezentralen, wie dem Erweitern schulischer Entscheidungsfreiräume.
Es geht dem Staat mit den Regelungen zur Schulautonomie darum, zentrale und
dezentrale Steuerungsmaßnahmen in jenes ausgewogene Verhältnis zu
bringen, in welchem zentrale Aufgaben einen überregionalen Gerechtigkeits-
und Interessensausgleich herstellen, während dezentrale Mechanismen standortbezogene
Interessen besser zur Geltung bringen können.
Deshalb wurden bestehenden Regelungen Rahmenvorgaben als Alternative zur Seite
gestellt, von denen die Schulen Gebrauch machen können, jedoch nicht müssen.
Die Schulverwaltung sorgt für die Einhaltung der Auflagen, greift allenfalls
korrigierend ein und unterstützt die Schulen bei der Verwirklichung der
Autonomie. Jede Schule muss sich mit der eigenen Arbeitssituation und den Bedingungen
in ihrem Umfeld auseinander setzen. "Schule" sind die Lehrerinnen
und Lehrer, die Schülerinnen und Schüler und die Eltern, die unterschiedliche
Interessen haben und aus ungleichen Positionen agieren. Hier ist die Schulpartnerschaft
gefordert, geeignete Kommunikationsstrukturen zu entwickeln. Schulautonomie
braucht die steigende Bereitschaft der Schulpartner zur Zusammenarbeit, damit
Schule in Bewegung bleibt.
In die Schulautonomie wurden viele Hoffnungen gesetzt:
- mehr Demokratie bei den schulischen Entscheidungsprozessen,
- Ermöglichung von Innovation im Bereich des Unterrichts,
- Profilbildung der einzelnen Schulen und Vielfalt des Bildungsangebotes,
- Eingehen auf die Interessen und Begabungen der Schüler,
- Vereinfachung der Verwaltungsabläufe,
- Professionalisierung der Lehrerschaft,
- höhere Motivation durch die Möglichkeit der Mitbestimmung,
- effizienterer Einsatz der Geldmittel usw.
Um diese Hoffnungen zu erfüllen, kann Schulautonomie nur Voraussetzung und Anregung sein, nicht aber Selbstzweck. Schulautonomie ist kein Schulversuch, sondern Teil des Regelschulwesens. Es sind daher auch keine Sonderdotierungen für ihre Implementierung vorgesehen. Zwar erwartet man sich von der bisher sehr eingeschränkten Autonomie einen effizienteren Einsatz der Mittel, gleichzeitig fühlen sich allerdings viele LehrerInnen in ihren Befürchtungen bestätigt, dass Schulautonomie mißbraucht wird, um Sparmaßnahmen im Schulbereich durchzusetzen.
Was soll Schulautonomie (laut Gesetzgeber) bringen?
1. Standortbewußtsein entwickeln
Um den Ausbau der pädagogischen Schulautonomie zu fördern, gilt es
auch, am Schulstandort ein Bewusstsein zu schaffen, das Identität im und
Identifikation mit dem eigenen Haus ermöglicht. Der Aufbau einer eigenen
Identität am Standort wurde zur notwendigen Voraussetzung und ist gleichzeitig
ein neues Bildungs- und Organisationsentwicklungsziel. Denn Organisation ist
eine Hilfe für die Schulautonomie und eine Unterstützung zur Ausweitung
der schulischen Entscheidungen vor Ort. Diese Änderung leitet den Beginn
eines Organisationswandels in der Schule ein, der von außen betrachtet
am jeweiligen Schulstandort selbst mehr Auswirkungen mit sich bringt als ursprünglich
vermutet.
2. Lehrplanautonomie
Ausgehend von der 14. SchOG-Novelle (SchOG § 6 Abs. 4) können die
einzelnen Schulen autonom Lehrplanbestimmungen formulieren und erlassen (s.o.).
Es können neue Pflichtgegenstände, Wahlpflichtgegenstände sowie
unverbindliche Übungen und Freigegenstände geschaffen werden. Förderunterricht
kann nun in allen Pflichtgegenständen abgehalten werden, und zwar entweder
in Kursform, geblockt oder integriert in den Unterricht des jeweiligen Gegenstandes.
Es können auch bestehende Gegenstände inhaltlich erweitert oder verringert
werden, oder Lehrinhalte zwischen Gegenständen oder Schulstufen verschoben
werden. Weiters können Fächer im Zuge eines übergreifenden Unterrichts
zusammengelegt werden. Die Gesamtzahl der für die Pflichtgegenstände
vorgesehenen Wochenstunden ist gleich geblieben. An AHS ergibt sich ein Spielraum
von acht Wochenstunden.
Lehrplanautonomie soll:
Ø Schwerpunktsetzung nach regionalen und personalen Bedürfnissen
ermöglichen
Ø Ermöglichen, schulautonom Lehrpläne zu schreiben
Ø Stoffwiederholungen vermeiden
Ø Ein breites Bildungsangebot bewahren
Ø Übertrittsvarianten beachten
Spielraum für Lehrplan- Autonomie:
Gemäß § 6 SchOG wird den einzelnen Schulen ein Spielraum zur
Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen eingeräumt:
Möglichkeiten und Grenzen der Lehrplanautonomie nach Schulart
Schulart Schulkonzept Inhaltliche Schwerpunkt-setzung Zusätzliche Pflichtgegen-stände
und Seminare Gestaltungsmöglich-keiten bei Freigegenständen und unverbindlichen
Übungen Gestaltungs-möglichkeiten beim Förderunterricht
Volksschule nicht möglich nicht möglich nur in VS-Oberstufe in der
Grundschule nur bei u.Ü. nur in VS-Oberstufe
HS + AHSUnterstufe erforderlich möglich möglich möglich möglich
Sonderschule nicht möglich nicht möglich nicht möglich in der
Grundstufe nur bei u.Ü. nicht möglich
PS erforderlich möglich möglich möglich möglich
Berufsschule erforderlich möglich nicht möglich nur im Rahmen des
Rahmenlehrplans möglich
HASCH + HAK erforderlich HASCH: nicht möglich HAK: verpflichtend*) möglich
möglich möglich
HumanberuflicheSchulen**) erforderlich verpflichtend*) verpflichtend möglich
möglich
Technische undgewerbl. Schulen erforderlich möglich möglich möglich
möglich
BA fürKindergarten-undBA fürSozialpädagogik erforderlich möglich
möglich möglich möglich
u. Ü.= unverbindliche Übungen BA = Bildungsanstalt
*) Falls die Schule nicht selbst einen Ausbildungsschwerpunkt festlegt, macht
dies die Schulbehörde erster Instanz
**) Zu den humanberuflichen Schulen zählen die Fachschulen und die Höheren
Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe, für Mode- und Bekleidungstechnik
und für Tourismus sowie die Fachschulen für Sozialberufe.
Ø Schwerpunkte im allgemeinbildenden Schulwesen:
Schulautonom möglich sind zum Beispiel für den Bereich der Sekundarstufe
I: Fremdsprachenschwerpunkte, Gestaltung der Berufsorientierung, musisch-kreative,
naturkundlich-technische, ökologische, interkulturelle, gesellschafts-
und wirtschaftskundliche Schwerpunkte sowie Informatikschwerpunkte und solche
zum Sport, zur Gesundheit und Ernährung.
Ø Schwerpunkte im berufsbildenden Schulwesen:
In berufsbildenden Schulformen soll im Rahmen der bestehenden Lehrpläne
eine Entscheidung für ein spezifisches Schulprofil erleichtert werden,
z.B. durch
· Berücksichtigung regionaler wirtschaftlicher Gegebenheiten (z.B.
durch Übungsfirmen),
· berufspraktische Ausrichtung des am Standort zu leistenden Ausbildungsangebotes,
· marktorientierte Ausbildung der Schülerinnen und Schüler,
· Nutzung der besonderen Kenntnisse von Lehrerinnen und Lehrern.
Zahlreiche Beispiele für das Schulprofil an Handelsakademien finden sich
im Bereich internationaler Zusammenarbeit, in Europaklassen, Sprachenschwerpunkten,
aber auch im wirtschaftlichen Bereich in Kultur- und Verwaltungsmanagement,
in Wirtschaftsinformatik, in Controlling, Kommunikationstechnik usw.
3. Eröffnungs- und Teilungszahlen
Gemäß SchOG § 8a Abs. 2 und Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung
§ 1 Abs. 4 können die einzelnen Bundesländer festlegen, ob die
Entscheidung darüber, wie viele Anmeldungen nötig sind um einen alternativen
Pflichtgegenstand, einen Freigegenstand oder eine unverbindliche Übung
zu führen, und über Förderunterricht sowie über Voraussetzungen
für Unterricht in Schülergruppen beim Landesschulrat, beim Bezirksschulrat
oder bei der einzelnen Schule liegen
Alle Bundesländer haben inzwischen entsprechende Ausführungsgesetze
erlassen. In Kärnten, Salzburg, Vorarlberg und Oberösterreich bezieht
sich die schulautonome Festlegung von Teilungszahlen auch auf die Bildung von
Gruppen im Betreuungsteil ganztägig geführter Schulen.
4. Alternative Leistungsbeurteilung
SchUG § 63 a Abs. 2:
Dem Klassenforum obliegt die Beschlussfassung in den folgenden Angelegenheiten,
soweit sie nur eine Klasse betreffen; dem Schulforum obliegt die Beschlußfassung
in den Fällen der Zi 1 lit c, h und i, ferner in den folgenden Angelegenheiten,
sofern sie mehr als eine Klasse berühren, und im Falle des Überganges
der Zuständigkeit gemäß Abs. 7.
(...)
m) die Festlegung einer alternativen Form der
Beurteilung der Leistungen (§ 18 Abs. 2)
5. Reihungskriterien für die Aufnahmen
SchUG § 64 Abs. 2:
Dem Schulgemeinschaftsausschuss obliegt
die Entscheidung über die schulautonome
Festlegung von Reihungskriterien (§ 5 Abs. 4).
6. Finanzielle Autonomie
Die finanzielle Autonomie betrifft:
Ø Zweckgebundene Gebarung
Die zweckgebundene Gebarung eröffnet Bundesschulen die Möglichkeit
(z.B. durch Überlassung von Schulräumen und Erzielung von Werbeeinnahmen,
vgl. SchUG § 46 Abs. 3), ihren finanziellen Spielraum zu erhöhen.
Über jene Einnahmen, die sie nicht zur Abdeckung der entstandenen Mehrkosten
benötigen, können sie - im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen -
nach eigenem Dafürhalten für schulische Zwecke verfügen.
Ø Schulraumüberlassung
Die SchOG-Novelle 1996 hat die Möglichkeit geschaffen, Schulraum Dritten
für nichtschulische Zwecke zu überlassen (z.B. Überlassen von
Klassenräumen an eine Volkshochschule, Vermietung des Turnsaales an einen
Sportverein) und die zweckgebundene Verwendung der für die Überlassung
von Schulraum eingehobenen oder auf andere Weise eingenommenen Mittel vollkommen
neu geregelt. Die Deckung von Schulraumbedarf anderer Bundesschulen hat in jedem
Fall Vorrang vor der Überlassung von Schulraum an Dritte. Schulraum darf
auch an schulfreien Tagen und während der Ferien überlassen werden.
Vor allem soll den Personen, die den Schulraum benutzen, dies auch an schulfreien
Wochentagen ermöglicht werden. Sollten dadurch zusätzliche Kosten
entstehen, sind diese von den Benutzern und Benutzerinnen zu tragen. Die Angemessenheit
ist nach den am freien Markt geltenden Kriterien zu beurteilen, also nach ortsüblichen
Entgelten, Ausstattung, Nachfrage und Angebot. Für die Überlassung
ist ein kostendeckender Beitrag einzuheben. Das heißt, es sind die entstehenden
Mehrkosten (z.B. für Heizung, Beleuchtung, Reinigung, allenfalls auch für
eine besondere Ausstattung) zu berücksichtigen. In erster Linie sind freie
Schulraumkapazitäten für Veranstaltungen zu nutzen, die ausschließlich
oder überwiegend von den Schülern und Schülerinnen der Schule
besucht werden und im Interesse der Schule liegen. In diesem Fall kann der Schulraum
den Veranstaltern auch ohne Entgelt überlassen werden. Nicht verbrauchte
Mittel können - im Rahmen der Zweckbindung - auch in den folgenden Budgetjahren
ausgegeben werden.
Ø Werbung und Sponsoring
Mit SchOG § 128 b hat der Bund als Schulerhalter die Bundesschulen ermächtigt,
Geld oder Sachmittel anzunehmen und diese Mittel für den Betrieb oder die
Erhaltung der Schule zu verwenden. Damit haben Schulen die Möglichkeit,
für schulfremde Zwecke zu werben und/oder sich mittels Sponsoring Ressourcen
zu beschaffen. Sponsoren, das können Firmen oder Privatpersonen sein, stellen
einer Schule üblicherweise Geld- oder Sachmittel zur Verfügung und
erwarten sich dafür irgendeine Gegenleistung (z.B. Nennung der Firma im
Jahresbericht). Die Entscheidung über schulfremde Werbung obliegt dem Schulleiter
bzw. der Schulleiterin. Die schulpartnerschaftlichen Gremien (Schulforum, Schulgemeinschaftsausschuß)
können aber im Rahmen ihrer Beratungsrechte Empfehlungen geben bzw. entsprechende
Informationen verlangen. Die Bedachtnahme auf die Erfüllung der Aufgabe
der österreichischen Schule (SchOG § 2) wird dazu veranlassen, darauf
zu achten, daß eine die Persönlichkeitsentwicklung der Schüler
und Schülerinnen beeinträchtigende Beeinflussung durch eine etwa nicht
altersadäquate Werbung ausgeschlossen ist. Auch gilt ein Verbot von Werbung
für Sekten, destruktive Kulte etc.
Ø Teilrechtsfähigkeit
Die Zuerkennung der Teilrechtsfähigkeit vergrößert die Freiräume,
welche die zweckgebundene Gebarung den Schulen bietet. Sie ermöglicht es
(Bundes-)Schulen, bestimmte Aktivitäten/Geschäfte autonom, also selbstbestimmt,
aber auch eigenverantwortlich durchzuführen. Um eine klare Trennung zwischen
der Schule als staatlicher Institution und der an einer Schule geschaffenen
teilrechtsfähigen Einrichtung zu ziehen, muss letztere eine eigene Bezeichnung
führen (z.B. Veranstaltungsorganisation)
Die Inanspruchnahme der Teilrechtsfähigkeit hat die Schulleitung mit dem
Schulgemeinschaftsausschuss zu beraten. Als konkrete Aktivitäten in Frage
kommen unter anderem die
§ Durchführung gesellschaftlicher Veranstaltungen inklusive Zubereitung
und Verkauf von Speisen (Abs. 5 Z 3),
§ die Übernahme entgeltlicher Entwicklungs- und Prüfaufträge
durch Höhere technische Lehranstalten (Abs. 5 Z 4),
§ zusätzliche Bildungsangebote (z.B. in Datenverarbeitung oder Fremdsprachen).
7. Unterricht gestalten
Autonomie im Bereich der Unterrichtsgestaltung umfasst unter anderem Entscheidung
über den Einsatz folgender Lernformen:
Ø Offenes Lernen auch über Fächergrenzen hinweg
Ø Offene Lernformen:
§ Lern- und Versuchskarteien,
§ Lernspiele,
§ Arbeitsmaterialien,
§ Sprachkassetten.
Sie stehen den Schülerinnen und Schülern während der Arbeitsphasen
zur freien Verfügung.
Ø Mehrstündige Freiarbeit
Ø Lernwerkstatt will im Rahmen Forschenden Lernens eine Vielfalt von
Themen und Zielen fördern:
§ Gemeinsames Planen eines Arbeitsvorhabens
§ Kreativität, Flexibilität und Improvisationstalent im Finden
und Entwickeln von Lösungswegen
§ Erlernen und Einüben einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken
§ Dokumentieren und Präsentieren
§ eigenständige gezielte Literatur-Suche
§ Reflexion des eigenen Lernens und Freude am eigenen Forschen; vernetztes
Denken
§ Selbsttätigkeit und eigenverantwortlicher Erwerb von Wissen und
Fertigkeiten
§ Fächerverbindend unterrichten
§ Projektorientierung im Unterricht
8. Personelle Autonomie
Schulen haben keine Rechtspersönlichkeit und können daher nicht die
Funktion des Arbeitgebers ausüben. Arbeitgeber ist immer der Schulerhalter.
Im öffentlichen Schulwesen sind dies Bund, Länder und Gemeinden. Dies
bedeutet jedoch nicht, dass Schulen keinen Einfluss auf die Auswahl des Personals
haben. Bezüglich Lehrern und Lehrerinnen, die in einem öffentlich-rechtlichen
Dienstverhältnis stehen oder in ein solches übernommen werden sollen,
gilt Folgendes: Die Kollegien der Landesschulräte haben das verfassungsmäßig
garantierte Recht (vgl. B-VG Art. 81a Abs. 3 lit. c in Verbindung mit Art 81b
Abs. 2 lit. a), bei der Besetzung von Lehrerplanstellen bzw. bei der Besetzung
von leitenden Funktionen (z.B. Direktor oder Direktorin), dem zuständigen
Bundesminister bzw. der Bundesministerin einen Dreiervorschlag zu unterbreiten.
Der Bundesminister bzw. die Bundesministerin ist an den Dreiervorschlag gebunden
und darf nur eine Person, die auf diesem Vorschlag aufscheint, ernennen. Sofern
es um die Bestellung des Schulleiters bzw. der Schulleiterin oder um die Besetzung
einer anderen leitenden Funktion geht, hat das Schulforum bzw. der Schulgemeinschaftsausschuss
das Recht, zu den eingelangten Bewerbungen eine schriftliche Stellungnahme abzugeben.
Auch an Pflichtschulen haben die schulpartnerschaftlichen Gremien das Recht,
sich zu den Bewerbungen für die Position eines Schulleiters oder einer
Schulleiterin zu äußern.
9. Schulzeitautonomie
Durch eine Änderung des Schulzeitgesetzes wurden 1995 auch autonome Entscheidungen
der einzelnen Schulen im Bereich Schulzeit ermöglicht.
Ø Fünf-Tage-Woche
Bei Einführung der Fünf-Tage-Woche bleibt die Wochenstundenzahl unverändert.
Diese Regelung gilt nur für Bundesschulen; für die Pflichtschulen
haben die Länder zur Grundsatzbestimmung des SchZG § 8 Abs. 9 entsprechende
Ausführungsgesetze erlassen.
Schulzeitgesetz 1985 § 2 Abs. 8
Das Klassen- oder Schulforum bzw. der Schulgemeinschaftsausschuß kann
auf Grund regionaler Erfordernisse den Samstag für die gesamte Schule,
einzelne Schulstufen oder einzelne Klassen schulfrei erklären.
Ø Unterrichtsfreie Tage
Aus Anlässen des schulischen oder sonstigen öffentlichen Lebens kann
das Klassen- oder Schulforum bzw. der Schulgemeinschaftsausschuß höchstens
fünf Tage in jedem Unterrichtsjahr schulfrei erklären. Ferner kann
die Schulbehörde erster Instanz zur Abhaltung von Wiederholungsprüfungen
u.ä. die ersten beiden Tage des Unterrichtsjahres und in besonderen Fällen
des schulischen oder sonstigen öffentlichen Lebens einen weiteren Tag durch
Verordnung schulfrei erklären. Diese Regelung gilt nur für Bundesschulen;
für die Pflichtschulen haben die Länder zur Grundsatzbestimmung des
SchZG § 8 Abs. 5 entsprechende Ausführungsgesetze erlassen.
10. Schulqualität sichern und verbessern
Der Begriff "Schulqualität" umfasst ein Spannungsfeld unterschiedlicher
Ziele. Diesbezügliche Regelungen bilden den Rahmen für eine Qualitätsdiskussion,
die an jedem Standort zu führen ist: Lehrende, Schülerinnen und Schüler
und Erziehungsberechtigte stellen sich die anspruchsvolle Frage, was Qualität
an ihrer Schule konkret bedeutet:
Ø Was soll unser Leitbild sein?
Ø Welche Leitsätze bringen unsere Ansprüche zum Ausdruck?
Ø Wie sind diese zu erfüllen - angesichts der aktuellen Situation?
Fünf Qualitätsbereiche sind für alle Schulen bedeutsam:
Ø Lehren und Lernen
Ø Lebensraum Klasse und Schule
Ø Schulpartnerschaft und Außenbeziehungen
Ø Schulmanagement
Ø Professionalität und Personalentwicklung
Die Initiative "Qualität in Schulen" will die einzelnen
Schulen bei der systematischen Sicherung und Weiterentwicklung ihrer Qualität
unterstützen. Eine möglichst breite Qualitätsdiskussion am Schulstandort
soll in ein Schulprogramm mit konkreten Entwicklungszielen und -maßnahmen
münden.
11. Der Schulgemeinschaftsausschuß
Der Schulgemeinschaftsausschuß (SGA), bestehend aus je 3 Lehrer-, Schüler-
und Elternvertretern, ist das zentrale Gremium in Sachen Schulautonomie, das
in vielen Bereichen die betreffenden Beschlüsse fassen muß, in anderen
beratend tätig wird. Der SGA ist im SchUG §64 verankert und soll laut
dem Gesetz zur Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft in Polytechnischen
Schulen, in Sonderschulen, die nach dem Lehrplan der Polytechnischen Schule
geführt werden, in Berufsschulen und in mittleren und höheren Schulen
eingerichtet werden. Die Vertreter werden von den betroffenen Gruppen jährlich
am Beginn des Schuljahres gewählt, die Lehrervertreter können aber
auf Beschluß der Lehrerkonferenz auch für zwei Jahre bestellt werden.
Innerhalb von zwei Wochen nach der Wahl der Vertreter muß die erste SGA-Sitzung
stattfinden, in jedem Schuljahr hat es zwei Sitzungen zu geben. Die Sitzungen
werden vom Direktor geleitet, er hat aber nur beratende Funktion und keine beschließende
Stimme. Bei Verhinderung wird der Schulleiter von seinem Stellvertreter oder
einem von ihm bestimmten Lehrer vertreten. Einberufen werden die Sitzungen ebenfalls
vom Schulleiter, wenn eine Angelegenheit aus dem Zuständigkeitsbereich
des SGA zu behandeln ist bzw. wenn ein Drittel der Mitglieder eine Sitzung fordert.
Dafür gilt eine Frist von einer Woche. Beratende Stimme im SGA erhalten
auch der Vertreter der Klassensprecher ("Unterstufensprecher") und
eventuell zusätzlich zu den Sitzungen eingeladene Personen, deren Kenntnisse
bei manchen Punkten zur Entscheidungsfindung benötigt werden (z.B.: Schularzt,
Bildungsberater, andere Lehrer, Klassensprecher, Schulerhalter) .
Der SGA hat in folgenden Punkten zu entscheiden (§64 Abs.2 (1) SchUG):
a) mehrtägige Schulveranstaltungen,
b) die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung,
c) die Durchführung (einschließlich der Terminfestlegung) von Elternsprechtagen,
d) die Hausordnung,
e) die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen,
f) die Bewilligung zur Organisierung der Teilnahme von Schülern an Veranstaltungen,
g) die Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung,
h) die Durchführung von Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege,
i) Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen,
j) die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen,
k) die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen,
l) schulautonome Schulzeitregelungen,
m) die schulautonome Festlegung von Reihungskriterien,
n) die Erstellung von Richtlinien über die Wiederverwendung von Schulbüchern.
Davon sind im Rahmen der Schulautonomie, wie die Beschreibungen schon sagen,
die Punkte j bis m interessant, aber auch in anderen Punkten können durchaus
schulautonome Regelungen getroffen werden.
Bei folgenden Themen kommt dem SGA beratende Funktion zu (§64 Abs. 2 (2)
SchUG):
a) wichtige Fragen des Unterrichtes,
b) wichtige Fragen der Erziehung,
c) Fragen der Planung von Schulveranstaltungen,
d) die Wahl von Unterrichtsmitteln,
e) die Verwendung von der Schule zur Verwaltung übertragenen Budgetmitteln,
f) Baumaßnahmen im Bereich der Schule.
Praktisch jeder dieser Punkte kann schulautonome Regelungen beinhalten, es ist
allerdings sehr interessant, daß hier die Frage der Budgetmittel (Punkt
e) auftritt, die ja auch im Bereich der Schulautonomie eine ziemlich große
Rolle spielt. Hier kann der SGA allerdings keine Entscheidungen treffen, sondern
nur beraten, die Entscheidungen in diesem Bereich liegen beim Schulleiter.
In der Praxis (3 Jahre als Schülervertreter im SGA) zeigt sich, daß
die Entscheidungs- und Beratungskompetenzen sehr ineinander verfließen,
da sehr viele Vorschläge, die vom Schulleiter kommen und als vernünftig
angesehen werden, ohne lange Beratung beschlossen werden bzw. auch der Schulleiter
sehr viele SGA-Meinungen einfach übernimmt und seine Entscheidungen danach
trifft. Dies alles gilt natürlich nur, solange das Klima zwischen SGA und
Schulleiter gut ist, was aber in den weitaus meisten Fällen gegeben ist.
Beim Großteil der Schulen ist auch das Verhältnis zwischen den einzelnen
Gruppen im SGA sehr gut, was bei den meisten Entscheidungen einen Konsens aller
Mitglieder und einstimmige Beschlüsse möglich macht. Solange ein konstruktives
Klima herrscht, kann der SGA einiges zu einer funktionierenden Schulgemeinschaft
beitragen, und sehr interessante Projekte, auch im Rahmen der Schulautonomie
initiieren und/oder unterstützen .
Schulautonomie in der Praxis
Modellprojekt "Schule in Bewegung"
Im Rahmen des umfangreichen Modellprojekts "Schule in Bewegung"
wurde versucht, autonome Spielräume in der Alltagspraxis zu durchleuchten
und so Möglichkeiten aufzuzeigen, um einerseits die Handlungsfähigkeit
der Einzelschule zu erhöhen, andererseits dem Gesetzgeber Rückschlüsse
auf die weitere Vorgangsweise zu geben.
Dabei ist erkannt worden, dass die unterschiedlichen Autonomieansätze in
einer engen Wechselbeziehung stehen.
1. Pädagogische Aufgabenstellungen:
Angestrebt werden vor allem:
Ø Internationalisierung des Lernens durch anwendungsorientierte und arbeitssprachliche
Intensivierung des Fremdsprachenunterrichts;
Ø Anpassung der Lehr- und Lernstrategien durch Vernetzung,
Ø Fächerverbindung und Teamorientierung;
Ø Verstärkung der Berufsorientierung durch Primärerfahrungen
der Schülerinnen und Schüler vor Ort im Rahmen des Regelunterrichts;
Ø Begabungsförderung durch individuelle Fördermaßnahmen
in speziellen Bereichen;
Ø Integrationsmodelle für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf
durch spezielle Angebote.
2. Personenorientierte Aufgabenstellungen:
Im Bereich der anstehenden Personalentscheidungen ist die angestrebte Flexibilisierung
mit weitreichenden Systemänderungen verbunden:
Ø Objektivierungsmodelle für die Bestellung von Leitungsfunktionen
werden ebenso diskutiert wie eine
Ø befristete Besetzung.
Ø Lehr- und Verwaltungspersonalauswahl unter stärkerer Beteiligung
der Einzelschule selbst und in Abhängigkeit von deren Schulprofil und -programm
steckt noch in den Anfängen.
3. Organisatorische Aufgabenstellungen:
Im Vordergrund der Bestrebungen zur Weiterentwicklung der Schulverwaltung steht
die Beförderung der organisatorischen Eigenverantwortung:
Ø Schulveranstaltungen können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
von der Schule selbst geplant und verantwortet werden.
Ø Die 5-Tage-Woche kann aus nachvollziehbaren regionalen und demokratisch
legitimierten Erfordernissen eingeführt werden.
Ø Die Vernetzung von Schulen und Schulbehörden unter Nutzung der
Telekommunikation und der neuen Technologien soll mithelfen, den Verwaltungsaufwand
zu reduzieren.
4. Aufgabenstellungen zur Qualitätsentwicklung:
Deregulierung und Schulautonomie führen zu einer Reduktion von Vorschriften
insgesamt, sie bauen nicht bloß Normen auf der obersten Ebene ab. Als
Orientierungshilfen brauchen sie Qualitätsstandards und Qualitätsbewusstsein.
Dafür gibt es gegenwärtig unterschiedliche Initiativen bis hin zu
komplexen Programmen unter Mitwirkung der Schulpartner. Maßnahmen zur
Qualitätssicherung werden zweifellos die nächste Zukunft der Autonomieentwicklung
prägen.
5. Gelebte Schulpartnerschaft:
Die vielfältigen neuen Verantwortungsbereiche für den autonomen Schulstandort
brauchen einen konsequenten Ausbau der Schulpartnerschaft in engem Bezug zu
den gesetzlichen Grundlagen der erweiterten Schulautonomie. Maßnahmen
und Projekte, die im Rahmen der Autonomie von einer Schule verwirklicht werden,
sind im jeweiligen Schulpartnerschaftsgremium zu beschließen. Immer mehr
wird von Schülerinnen und Schülern und Eltern bessere Information
eingefordert; insgesamt werden die erweiterten. Möglichkeiten der Beteiligung
an schulischen Angelegenheiten begrüßt.
In Workshops im Rahmen des Modellprojektes "Schule in Bewegung" haben
sich im Bereich der schulinternen Organisationsentwicklung Ansätze zum
Paradigmenwechsel gezeigt,
Ø von der Simplizität zur Komplexität - also weg von unveränderbar vorgegebenen, einfachen und klaren Regelungen, an die man sich zu halten hatte, hin zur miteinander verbundenen oder zu verbindenden vielschichtigen Situations-Erfassung in einem sich rasch ändernden System;
Ø von der Hierarchie zur Partizipation - also weg von einer klaren Über- und Unterordnung der im Schulgeschehen wirkenden Personen, hin zu einer partnerschaftlichen und mit der Kraft der Argumente geführten Führung;
Ø von der Mechanik zur Selbstbestimmung - also weg von automatisch ablaufenden, durchgehend geregelten Prozessen, hin zum mehrdimensionalen Aufbau von Selbstregelungsmechanismen, der von der Schulgemeinschaft selbst geschaffen wird;
Ø von der linearen Kausalität zum wechselseitigen Informationsfluss - also weg von geradlinigen und vorbestimmten Lösungsregeln für ein Problem, hin zur Vernetzung von Lösungsansätzen aus unterschiedlichen Blickwinkeln, getragen vom Dialog der Betroffenen.
Es gilt also, die pädagogischen Zielsetzungen mit den Organisationsstrukturen in Einklang zu bringen bzw. einander sinnvoll nutzbar zu machen.
Umsetzung der verschiedenen Bereiche der Schulautonomie
(Untersuchung von Kuna, 1997 )
1994 bekam das Zentrum für Schulentwicklung des BMUK den Auftrag, die Auswirkungen der Schulautonomie in Österreich zu evaluieren. Dadurch sollten Hinweise gegeben werden, ob und in welchen Bereichen Korrekturen notwendig wären. Ein Teil der Studie untersuchte die konkreten quantitativen Umsetzungsmaßnahmen im Bereich der Schulautonomie, auf die ich mich auch bei den nächsten Ausführungen beziehen möchte.
Zwei Jahre nach der 14. SchOG - Novelle haben an den Allgemeinbildenden Schulen 38 %, an den Hauptschulen 64 % und an der BMHS über 59 % von den Möglichkeiten der Schulautonomie Gebrauch gemacht. Man kann also insgesamt von einer sehr positiven Rezension sprechen. Man muß aber auch sagen, daß die Novelle für die HS und die BMHS attraktivere Angebote zur Veränderung ihrer Praxis zu enthalten als für die AHS.
Praxis in der AHS (scheint für uns am relevantesten):
An 166 untersuchten Schulen mit schulautonomen Maßnahmen gab es insgesamt
189 Autonomieprojekte. Allerdings waren darunter 151 HS mit insgesamt 170 Autonomieprojekten,
also nur wenige AHS und BHS. Solche Projekte bezeichnen die Summe derjenigen
schulautonomen Maßnahmen, die sich im Rahmen einer Stundentafel darstellen
lassen. Wenn dies aber nicht möglich ist, wird die Maßnahme eigens
angeführt.
An AHS sind durchschnittlich 75 Lehrer (mind. 52, maximal 545) von autonomen Maßnahmen betroffen.
1. Stundentafel
An den AHS wurden bei 73,3% der Autonomieprojekte in mindestens einer Schulstufe
Stundenveränderungen vorgenommen, wobei 12 Gegenstände betroffen sind
(Mathematik, Geometrisches Zeichnen, Geschichte, Musik, Werken, Bildnerische
Erziehung, Biologie, Deutsch, Leibesübungen, Latein, Physik, LF).
Im Rahmen von 11 Autonomieprojekten wurden ein bis zwei neue Pflichtgegenstände
und/oder Wahlfächer eingeführt, acht davon im Bereich der lebenden
Fremdsprachen. Bei circa 20% der AHS - Projekte wurden schulautonome Lehrplanbestimmungen
erlassen .
2. Förderunterricht
An den untersuchten AHS - Standorten wird Förderunterricht in 2 Projekten
in Kursform, in 2 als Block und in einem integriert angeboten. In einem Projekt
wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Förderunterricht auch in
anderen Gegenständen als in Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik
anzubieten.
3. Eröffnungs- und Teilungszahlen
An AHS wurden in 8 Projekten spezielle Gruppengrößen und/oder Zweitlehrer
- Systeme eingeführt.
4. Einsatz besonderer Arbeitsformen
Im AHS - Bereich finden sich insgesamt 12 Projekte, wobei 4mal offene Lernformen,
10mal Projektunterricht und 10mal Arbeit in Lernfeldern/fächerübergreifender
Unterricht angegeben wird.
5. Differenzierung / Individualisierung / Wahlmöglichkeiten
Bei 95% der AHS - Projekte besteht für SchülerInnen keine Möglichkeit,
aus verschiedenen Pflichtangeboten zu wählen. Hier wurden aber die Angebote
an Freigegenständen und Unverbindlichen Übungen, sowie Wahlmöglichkeiten,
die sich aufgrund mehrerer an der Schule geführter Schulformen ergeben
nicht berücksichtigt.
6. Trends
In AHS - Projekten sind Veränderungen der Unterrichtsorganisation und Fremdsprachen
die Spitzenreiter, gefolgt von Informatik / EDV und Naturwissenschaften .
"Die autonome Schule ist durch administrative Selbstbestimmung gekennzeichnet. Sie verwaltet ihre institutionellen Angelegenheiten selbst, ist nicht mehr Bestandteil eines staatlichen Verwaltungssystems.
Welche Möglichkeiten bietet die administrative Autonomie?
- Schreiben von Lehrern (Eltern, Schülern) an die Behörde müssen
nicht mehr mit einem zusätzlichen Begleitschreiben der Direktion versehen
werden
- Schulwechsel soll ohne Zwischenschaltung der Behörde möglich sein
(à der Direktor der neuen Schule gewährleistet den neuen Schulplatz,
nicht die Verwaltungsbehörde)
"Die autonome Schule ist zunächst durch pädagogische Selbstbestimmung definiert, d. h., der gesamte schulpädagogische Prozeß unter Einschluß sozialpädagogischer und therapeutischer Momente mit allen seinen Zielen, Mitteln usw. wird von der Schule selbst formuliert, realisiert und verantwortet, ohne daß staatliche Institutionen sich einschalten können."
Beispiel: Projektwochen:
Bei pädagogischen Projektwochen muß keine Meldung an die Behörde
vorangehen. Sie werden vom SGA beschlossen.
Die Schule verfügt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über "Stundenplanhoheit",
sie kann u. a. Blockungen von Fächern über einen bestimmten Zeitraum
vornehmen.
Die pädagogische Autonomie schafft Raum für Schwergewichtssetzungen
in den Lehrplänen (Erweiterung in Gegenständen, Schulprofil,...).
Außerdem muß die Schule ihre Stundentafel bzw. die Stundenpläne
erstellen und verantworten.
Weitere Beispiele
GYMNASIUM Oberpullendorf (Bgld.):
1. Kreaktives Gymnasium: KREATIVITÄT - BEWEGUNG - GESUNDHEIT
Autonome Lehrplangestaltung und Veränderungen der Stundentafel ermöglichen es einem Lehrerteam seit dem Schuljahr 1994/95, ihren Schülern neue Wege der Unterrichtsarbeit anzubieten.
Das angestrebte Ziel für diese Modellklassen ist es, daß die Jugendlichen die Verantwortung für ihren Körper und sich erkennen und auch übernehmen. Körper und Geist sollen in ihrer Vielfalt erlebt werden. Die Jugendlichen werden in allen Fächern zu einem freudigen und gezielten Umgang mit der eigenen Person, mit der eigenen Gesundheit und mit den Anforderungen der neuen Umweltbedingungen motiviert.
Dabei soll auf die intensive Zusammenarbeit mit dem "Steirischen Wirbelsäulenzentrum" in Graz hingewiesen werden, wo nach Durchführung eines Videoscreenings individuelle Bewegungsprogramme für die Schüler erstellt werden. Diese Funktiosgymnastik wird im Turnunterricht erlernt und wöchentlich geturnt.
Ein weiteres sehr wichtiges Ziel ist die Verbesserung des Verständnisse füreinander. Es erfolgt der Unterricht in möglichst vielen Fächern ohne Teilung. Gerade bei der Erreichung dieses Zieles ist die Kontaktannahme zu den Eltern unabdingbar.
Dieses Unterrichtsmodell ist auf vier Jahre angelegt. Es wurden bewußt keine Stunden aus dem musisch-kreativen Bereich verändert, um gerade freudvolle Komponente des schulischen Lebens - ob seiner Wichtigkeit - nicht zu beschränken.
Aufgrund der neuen Entwicklung im politisch-geographischen Bereich, die ein möglichst hohes Maß an sprachlicher Kompetenz erfordern, wird dieser kreative Zweig, der besonders Bewegung und Gesundheit in den Vordergrund stellt, als Gymnasium geführt.
Ab der ersten Klasse wird Englisch unterrichtet, ab der dritten Klasse kommt Französisch dazu. Um die Studierfähigkeit der Absolventen und Absolventinnen dieses autonomen Zweiges für alle Studienrichtungen zu garantieren, ist ab der 5. Klasse Latein vorgesehen (ab der 6. Klasse Spanisch oder Italienisch möglich).
Die bereits bestehenden Klassen bestärken das engagierte Lehrerteam in seiner Absicht, wichtige und richtige Gesundheits- und sozialisierende Initiativen ergriffen zu haben und dieselben fortzuführen.
2. Pannonisches Gymnasium
Das Oberpullendorfer Gymnasium führt seit dem Schuljahr 1987 / 88 ein Schulmodell, das sogenannte "Pannonische Gymnasium". Die Besonderheit ist nämlich, die Sprache der dort lebenden Volksgruppen, Kroatisch und Ungarisch, im Rahmen der Pflichtgegenstände in der Unterstufe anzubieten. Durch gezielte, allerdings geringe Stundenkürzung in einigen Fächern, verteilt auf die gesamte Unterstufe, ist es möglich, diesen Schulversuch zu führen. Ab der dritten Klasse wird das Pannonische Gymnasium als Realgymnasium weitergeführt.
Das Pannonische Gymnasium ist nur für Unterstufe vorgesehen, allerdings ist es möglich, in der Oberstufe, Kroatisch oder Ungarisch folgendermaßen zu wählen:
Ø als alternativen Pflichtgegenstand ab der fünften
Klasse,
Ø als Wahlpflichtgegenstand ab der sechsten Klasse und
Ø als Freigegenstand ab der fünften Klasse.
Das Pannonische Gymnasium ist sowohl für Schüler mit deutscher als auch mit kroatischer oder ungarischer Muttersprache gedacht, um eine Isolation der einzelnen Sprachgruppen zu verhindern und um gegenseitiges Verständnis durch das gemeinsame Erlernen der Sprache zu fördern.
Seit Oktober 1995 gibt es im Pannonischen Gymnasium noch eine Besonderheit. Mag. Gisela Csenar gründete eine Tamburica- gruppe, wo Schüler von der zweiten bis zur achten Klasse mitarbeiten. Die Tamburicagruppe heißt - in Anlehnung an das Pannonische Gymnasium - "Pannonci" (die Pannonier).
INTERVIEWS:
Es wurden von unserer Gruppe zum Thema "Schulautonomie"
insgesamt 9 Interviews, davon 8 an AHS, eine an einer BHS, durchgeführt.
Dies war für uns ein wichtiger Faktor, um das Thema auch aus dem Bereich
der Praxis besser beleuchten zu können.
Wir hatten uns schon im Vorfeld auf die Fragestellungen geeinigt, um nachher
die Ergebnisse einerseits besser vergleichen, andererseits auch besser auswerten
zu können.
Fünf Fragen wurden Lehrern und einem Direktor gestellt und wie folgt beantwortet:
Ø Was sagt Ihnen der Begriff Schulautonomie?
Der Großteil der Befragten weist bei diesem Punkt zuerst
einmal auf die Selbständigkeit, ja auch Selbstverwaltung, hin, die die
Schule nun hat (vor allem in Bezug auf Stundentafeln, Lehrpläne, schulfreie
Tage, Budget). Manche sprachen auch davon, nun frei von der "Gängelung"
der Behörden frei zu sein. Trotzdem wird darauf hingewiesen, daß
dies auch nur in einem Rahmen geschieht, der durch die Gesetzgebung von der
Regierung vorgegeben ist.
Es läßt sich aber auch der kritische Klang manches mal nicht überlesen.
Die meisten Befragten weisen darauf hin, daß nun zwar die Struktur für
die Selbständigkeit gegeben ist, diese aber noch zu wenig entwickelt wurde
("Transfer der Hilflosigkeit der Bildungspolitik auf die untere Ebene").
Ø Welche Aktivitäten gibt / gab es an Ihrer Schule diesbezüglich?
Hier geben die Antworten ein sehr lebhaftes Bild von der Umsetzung
der Schulautonomie in die Praxis. Ich möchte nur kurz die wichtigsten Punkte
anführen:
- Schularbeitenregelung (z. T. Schularbeitenanzahl in Unterstufe reduziert)
- Klassenteilung
- Sponsoring (Werbeplakate; die Schule hat in diesem Fall eine Profifirma engagiert,
die sich darum
kümmert, die Schule erhält einen monatlichen Fixbetrag)
- autonom festgesetzte freie Tage (müssen aber trotzdem vom Ministerium
bewilligt werden!)
- durch eigenes Logo, eigenes Schulprofil à Konkurrenzfähigkeit
- Projektgruppen
- "alternative" Unterrichtsmethoden
- 5 Tage Woche für mind. 1 Klasse pro Jahrgang
- Selbstbestimmung über Schulveranstaltungen (z. B. Sprachreisen, Skikurse,
Sportwochen usw.)
- bei Fremdsprachen: Französisch schon früher, dafür Latein erst
später (Schulversuch in der 3. Klasse
Realgymnasium)
Ø Was halten Sie von Schulautonomie
Dieser Punkt stellt für mich persönlich eigentlich den
spannendsten dar, da hier die Meinungen sehr auseinandergehen.
Es finden sich Antworten, die totale Ablehnung ausdrücken ebenso wie Begeisterung,
wobei aber die Skepsis bei allen überwiegt.
Die Frage nach dem Budget, nach der Finanzierbarkeit steht bei den meisten Befragten
im Vordergrund. Es wird davon gesprochen, daß die Idee der Schulautonomie
an sich sehr gut ist, aber entweder noch zu wenig ausgefeilt ist oder auf der
anderen Seite schlichtweg unfinanzierbar, da vom Ministerium die Mittel viel
zu begrenzt zur Verfügung gestellt werden.
Auch ist oft zu lesen, daß sich das Ministerium vor der Verantwortung
drücken will, damit aber die Schulen zu erdrücken droht, da für
den Verwaltungsapparat der Schule nun viel mehr zu tun ist. Es wird auch darauf
hingewiesen, daß einige Projekte schon vor der Einführung der Schulautonomie
stattfanden (z. B. Kooperation mit Firmen, Patenschaften mit ausländischen
Schulen), sich jedoch die "Bürokratie" nun erhöht hätte.
Es wird aber kaum jemals übersehen, daß sich in der Schulautonomie
auch große Chancen bieten, daß sich diese Autonomie auch noch auf
andere Bereiche erstrecken soll, hier wird vor allem die Einstellung von Lehrern
genannt.
Zusammenfassend kann man bei dieser Frage wohl sagen, daß sich sehr wohl kritische Stimmen zeigen, die Chancen aber nicht übersehen werden. Der Großteil der Befragten wünscht sich aber entweder eine Ausweitung oder eine Verlagerung der Schulautonomie auf andere Gebiete.
Ø Wie sind Sie selbst von Schulautonomie betroffen?
Hier überspannen die Antworten das gesamte Register von "gar
nicht" bis hin zu "laufend".
Meiner Meinung nach - und wie man es auch aus den Fragebögen herauslesen
konnte - kommt es hier auch darauf an, wie der Lehrende allgemein zu Schulautonomie
steht. Die Befragten, die ihr eher positiv gegenüberstehen, fühlen
sich auch mehr betroffen.
So stehen vor allem Projekte im Vordergrund, die der Lehrende selbst veranstaltet
und auch leitet, z. B. ein Seminar "Leibeserziehung", Freigegenstand
"Kommunikation und Präsentation", unverbindliche Übung "Österreichisches
Sprachdiplom" für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache.
Öfters werden auch die SGA - Sitzungen genannt, die hier wiederum entweder
als "langweilig" und "sinnlos, da keine ausreichenden Mittel
zur Verfügung stehen" bis hin zu "konstruktiv" und für
die Schule sehr wichtig angesehen werden.
Ø Gibt es Ihrer Meinung nach zu wenig
genug
zu viel Schulautonomie?
Die Antwort "zu wenig" kam bei 3 Befragten, wobei hier
öfters erklärende Bemerkungen angefügt wurden. So
z. B. kam die Forderung nach mehr Autonomie, aber vor allem in anderen Bereichen
(worauf schon mehrmals hingewiesen wurde).
Die konkrete Antwort "genug" bekamen wir bei dieser Fragestellung
nur einmal.
3 der 9 Befragten antworteten mit "zu viel", wobei hier schon im gesamten
Fragebogen eine negative Einstellung zu Schulautonomie herauszulesen war. In
einem Fall wird als Begründung angegeben, daß die Verwirrung jetzt
schon groß genug sei und zu wenige konkrete Vorstellungen vorhanden seien.
Bei zwei Fragebögen kam bei dieser Frage Verdrossenheit zum Ausdruck, da
man zwar die Autonomie zugebilligt bekam, die Mittel jedoch nicht oder nicht
ausreichend.
Im großen und ganzen kann man also sagen, daß bei den Befragten
ein eher negativer Konsens herrscht. Es fehlen einerseits die finanziellen Mittel,
andererseits sind bei wichtigen Fragen und Entscheidungen noch immer die Bewilligungen
des Ministeriums einzuholen. Die Struktur scheint vielen noch zu unausgereift
oder verwirrend, um daraus für den Schulalltag und das Lehren positive
Aspekte abzugewinnen. Dennoch wird das Potential, das in der Schulautonomie
liegen kann, kaum oder gar nicht übersehen.
Bibliographie
(Bezogen auf Schulautonomie in Österreich und überwiegend auf AHS,
BMS und BHS; Erhebt in keiner Weise Anspruch auf Vollständigkeit!!!)
Achs, Oskar, Helmut Deibl, Karl Heinz Gruber, Eva Tesar, Walter
Weidinger (Hg.):
Lehrplanreform. Neuvermessung der Landkarte des Lernens
168 Seiten, ÖBV Pädagogischer Verlag, Wien 1997, ISBN 3-215-12539-0
[Gedanken zur Lehrplanreform, auch im Zuge der Autonomisierung der Lehrpläne]
Altrichter Herbert and Bridget Somekh:
Teachers investigate their work - an introduction to the methods of action research,
London: Routledge 1993;
["Klassiker der Aktionsforschung"]
Altrichter H., Peter Posch:
Schulautonomie in Österreich
Band 1 der Reihe "Bildungsforschung des BMUK",
320 Seiten, Studienverlag, Innsbruck-Wien ²1993, ISBN 3-900922-28-4
[Erster österreichrelevanter, systemischer Forschungsbericht zur Autonomiediskussion
mit Analyse der Dezentralisierungsmöglichkeiten, internationalen Bezügen
und kommentierter Bibliographie (bis 1992)
Zum Inhalt: Analyse von Dezentralisierungsmöglichkeiten (Budget, Lehren/Lernen-Planung,
Personal, Zeit ...), Gesellschaftliche Entwicklungen zur Erklärung der
Autonomiediskussion, Kurze Geschichte der Autonomiedebatte,
Internationale Beiträge]
Altrichter H., Edwin Radnitzky, Werner Specht:
Innenansichten guter Schulen. Portraits von Schulen in Entwicklung Band 6 der
Reihe "Bildungsforschung des BMUK",
384 Seiten, Studienverlag, Innsbruck-Wien 1994, ISBN 3-900922-69-1
[Beispiele für Schuentwicklung, Leitbilder etc.]
Altrichter H., Peter Posch (Hg.): Mikropolitik der Schulentwicklung
226 Seiten, Studienverlag, Innsbruck 1996, ISBN 3-7065-1103-7
Altrichter H., Peter Posch (Hg.):
Möglichkeiten und Grenzen der Qualitätsevaluation und Qualitätsentwicklung
im Schulwesen Band 12 der Reihe "Bildungsforschung des BMUK", 330
Seiten, Studienverlag, Innsbruck-Wien 1997, ISBN 3-7065-1238-6
["Theoretisches" Standardwerk]
Altrichter, H., Konrad Krainer, Josef Thonhauser (Hg.):
Chancen der Schule ! Schule als Chance
400 Seiten, Studienverlag, Innsbruck 1998, ISBN 3-7065-1266-1
Altrichter, H., Wilfried Schley, Michael Schratz (Hg.):
Handbuch zur Schulentwicklung 703 Seiten, Studienverlag, Innsbruck 1998, ISBN
3-7065-1117-7
343 Seiten, Studienverlag, Innsbruck-Wien 1998, ISBN 3-7065-1331-5
[Schulleitung und Schulaufsicht. Neue Rollen und Aufgaben im Schulwesen einer
dynamischen und offenen Gesellschaft]
Altrichter, H. (ed.): Wege zur Schulqualität, Innsbruck: Studienverlag 1999.
Bachmann, Helmut, Manfred Iby, Augustin Kern, Dietmar Osinger,
Edwin Radnitzky, Werner Specht:
Auf dem Weg zu einer besseren Schule Band 11 der Reihe "Bildungsforschung
des BMUK", 229 Seiten
BMUK, Studienverlag, Innsbruck-Wien 1996, ISBN 3-7065-1177-0, Kosten: ATS 80,00
(EURO 5,81), Versandkosten
[Eine Evaluation über die Wirkungen der Autonomiereform. Die Studie greift
jedoch in vielen Bereichen darüber hinaus und liefert ein aktuelles Bild
der österreichischen Schulentwicklung.]
BG,BRG,BORG OBERPULLENDORF
http://www.borg-op.asn-bgld.ac.at/allgem.htm (11/2000)
[Beispiel für Umsetzung der Schulautonomie in einer AHS]
Buhren, Claus G., Dagmar Killus, Sabine Müller:
Wege und Methoden der Selbstevaluation. Ein praktischer Leitfaden für Schulen
164 Seiten, IFS-Verlag, Dortmund 1998, ISBN 3-932110-05-6
Döbert, Hans, Gert Geißler (Hg.):
Schulautonomie in Europa Reihe "Gesellschaft und Bildung" der Nomos
Verlagsgesellschaft, Band 14, 453 Seiten, Baden-Baden 1997, ISBN 3-7890-5089-X
[4 grundlegende Beiträge und 14 europäische Länderstudien zur
Autonomie-Entwicklung behandeln Fragen des praktischen Umgangs mit Autonomie
in Schulen
Zum Inhalt: Schulautonomie als theoretisches Problem und als Gegenstand empirischer
Bildungsforschung Umfangreiche Darstellung von Helmut Bachmann zur Schulautonomie
in Österreich im europäischen Kontext Detailgenaue und einprägsame
Studien zur Autonomisierung in europäischen Ländern]
Dubs, Rolf:
Die Führung einer Schule. Leadership und Management
296 Seiten, Verlag des Schw. Kaufm. Verb., Stuttgart-Zürich 1994, ISBN
3-515-06633-0
[Ansätze zur Schulautonomie aus der Wirtschaft aufgegriffen und adaptiert]
Friedrich, Gerhard:
Autonomie der Schule. Ein Organisationsentwicklungskonzept Band 3 der Reihe
"Bildungsforschung des BMUK",
272 Seiten, BMUK Studienverlag, Innsbruck-Wien 1993, ISBN 3-900922-51-9 Kosten:
ATS 70,00 (EURO 5,08), Versandkosten
[Ein Projektbericht der Management-Beratung Dr. Friedrich & Partner über
professionelles Veränderungsmanagement der österr. Schulen zu einem
höheren Grad an Autonomie, Dezentralisierung und Mitbestimmung
Zum Inhalt: Begriffs- und strategische Definitionen von Autonomie Autonomieoptionen
und Organisationsgrundsätzen, Szenarios zur autonomen Schule, Change-Management
und Aktionspläne]
Gande, Reinhard, Hans Putzer, Herbert Schwetz (Hg.):
SCHULAUTONOMIE. Ein Handbuch für die Praxis
220 Seiten, Leykam-Verlag, Graz 1994, ISBN 3-7011-7299-4
[Praxisbezogene Hilfestellungen aus der Steiermark zur Realisierung autonomer
Vorhaben
Zum Inhalt: Standpunkte der Eltern, der Wirtschaft und der Schulpolitik Rechtsgrundlagen
zur Schulautonomie Aktivitäten und Beispiele aus Schulen]
Grossmann, Ralph (Hg.):
Besser Billiger Mehr. Zur Reform der Expertenorganisation Krankenhaus, Schule,
Universität IFF-Texte, Band 2,
126 Seiten, Springer Wien New York, 1997, ISBN 3-211-83042-1
Hagenhofer, Annemarie, Kurt Jaeger
Fallbeispiel für kreative Nutzung von Freiräumen im Schulwesen (Biologie)
Lernen mit allen Sinnen
BMUK, Kosten: Versandkosten
[Schulautonomie (15. SchOG-Novelle) fördert Demokratieverständnis;
Reaktion auf Veränderungen und besondere Bedürfnisse werden möglich;
eigenständige, andere Unterrichtsgestaltung; Freiräume ermöglichen
professionelle Arbeit; Zusammenarbeit auch mit außerschulischen Institutionen.]
Handbuch für Schulgesetze, Österreichische Schülerunion,
http://www.schuelerunion.at/ 11/2000
[Infos - Schulgesetze]
Hennebichler, Heike:
Schulautonomie in Österreich. (Diplomarbeit), Wien 1996
Iby, M.: Schulautonomie an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen. Wien 1996
Informationsblätter zum Schulrecht Teil 4: Schulautonomie
Verlag Jugend & Volk, Wien 1995, ISBN 7100-0195-1 Neuerscheinung i.V.!
[(4): Wege zur autonomen Entscheidung, Bereiche der Autonomie (Schulzeitautonomie,
Bundesländer-Regelungen, Eröffnungs- und Teilungszahlen, Handlungsspielräume,
Stundentafeln)]
Krainz-Dürr, Marlies:
Wie kommt Lernen in die Schule? Zur Lernfähigkeit der Schule als Organisation
360 Seiten, Studienverlag, Innsbruck-Wien 1999, ISBN 3-7065-1294-7
Krall, Hannes Elgrid Messner, Franz Rauch:
Schulen beraten und begleiten Band 5 der Reihe "Bildungsforschung des BMUK",
220 Seiten, Studienverlag, Innsbruck-Wien 1995, ISBN 3-7065-1130-4
[Forschungsbericht]
Kuna, Hans:
Schulautonomie und Lehrberuf. (Diplomarbeit), Wien 1997
[Die neuen Anforderungen an Sekundarschullehrer durch die Umsetzung der 14.
SchOG - Novelle unter besonderer Berücksichtigung der AHS]; Wien, 1997
Österr. Schulunterrichtsgesetz: Bundesgesetz über die Ordnung und Erziehung in den im Schulorganisationsgesetz geregelten Schulen (BGBl. Nr. 231/1977, Art. I Z 1, i.d.F. aller Novellen bis 11/2000), Republik Österreich, 2000
Posch, Peter u.a. Bildungsforschung Band 1: Schulautonomie in
Österreich
BMUK, Kosten: ATS 80,00 (EURO 5,81), Versandkosten
[Autonomie aus verschiedenen Perspektiven]
Posch, Peter, Herbert Altrichter:
Bildung in Österreich. Analysen und Entwicklungsperspektiven
192 Seiten, Studienverlag, Innsbruck 1992, ISBN 3-901160-08-6
[Bereits etwas veraltete Studie, gut geeignet für den Vergleich mit aktuellen
Entwicklungstendenzen]
Rauscher, Erwin (Hg.): Schulentwicklung in Europa
204 DinA4-Seiten, ÖBV Pädagogischer Verlag, Wien 1998, ISBN 3-215-124949-3
[Allgemeines zur Schulentwicklung im internationalen Vergleich]
Rauscher, Erwin u.a.
Schul AUTONOMIE Handbuch
BMUK, Kosten: ATS 150,00 (EURO 10,90), Versandkosten
URL: www.schule.at/autonomiehandbuch/frame.htm (11/2000)
[Standardwerk, viele Infos über einzelne Bereiche der Schulautonomie, praxisorientiert
und übersichtlich aufgebaut, inkl. weiterführender Literaturübersicht,
Kopiervorlagen für Umsetzung in der Schule etc.]
Riedl, Johannes: Erziehen heißt eingreifen. Gedanken zur
Schule der Zukunft 279 Seiten, Universitätsverlag Trauner, Linz 1997, ISBN
3-85320-883-5
[Visionen für die Schule der Zukunft]
Schratz, Michael:
Die Rolle der Schulaufsicht in der autonomen Schulentwicklung Band 10 der Reihe
"Bildungsforschung des BMUK",
247 Seiten, BMUK/Studien-Verlag, Innsbruck-Wien 1997, ISBN 3-7065-1143-6 Kosten:
ATS 70,00 (EURO 5,08), Versandkosten
[Rolle, Selbstverständnis und Fortbildungsbedarf von Schulinspektoren und
-inspektorinnen.]
Schulautonomie konkret
BMUK, Kosten: Versandkosten
[Rechtliche Neuerungen, Konsequenzen für die Praxis (Beispiele)]
Schulautonomie Schulheft 64/1991,
247 Seiten, Verlag Jugend & Volk, Wien 1991, ISBN 3-224-19339-5
[Frühes Praxisbuch zum Themenfeld, zahlreiche nationale und internationale
Kurzbeiträge von Schulpädagogen und Schulpraktikern
Zum Inhalt: Grundlegende Positionen zum Autonomieverständnis Wünsche
und Anregungen für die Regelschule; Beispiele aus Alternativschulen Internationale
Vergleiche (vier Länder)]
Schule gestalten. Autonomie
Sammelbändchen des BMUK, der Abt. für Bildungsplanung und Schulentwicklung
und des Zentrums für Schulentwicklung (Klagenfurt), 223 Seiten, Studienverlag,
Innsbruck-Wien 1997, ISBN 3-85031-020-5
[Lesbare, aktuelle Beispiele zur Autonomie-Entwicklung in Österreich
Zum Inhalt: Schule als lernende Organisation, Schwerpunkt berufsbildendes Schulwesen,
Der lange Weg zum Schulprofil Seminar-Erfahrungen Qualitätssicherung durch
Schulentwicklung Gestaltung Pädagogischer Tage, ihre Vor- und Nachbereitung
Vom schwierigen Umgang mit der neuen Freiheit]
Specht, Werner:
Autonomie und Innovationsklima an Schulen Band 26 der Reihe "Forschungsberichte
des Zentrums für Schulentwicklung des BMUK", (Arbeitsberichte der
Reihe II)
230 Seiten, Eigenverlag, Graz 1997, ISBN 3-85031-006-X
BMUK, ZSE II, Graz, Kosten: Versandkosten
[Bericht über eine empirischen Untersuchung zur Autonomiereform in der
Sekundarstufe I und über den Niederschlag der Reformen 1993.
Zum Inhalt: Trends und Einstellungen zu autonomen Maßnahmen Vergleiche
zwischen "autonomen" und "nichtautonomen" Schulen Veränderungen
der Arbeitssituation in der Schule durch Autonomie, Rezeption und Wirkungen
der Schulautonomie an Hauptschulen und allgemeinbildenden höheren Schulen]
Specht, Werner, Josef Thonhauser (Hg.):
Schulqualität. Entwicklungen - Befunde - Perspektiven
447 Seiten, Studienverlag, Innsbruck 1996, ISBN 3-7065-1141-X
Michael Schratz, Ulrike Steiner-Löffler: Die Lernende Schule. Arbeitsbuch
pädagogische Schulentwicklung
264 Seiten, Beltz-Verlag, Weinheim-Basel 1998, ISBN 3-407-25202-1
[Gute Unter- und Vorlagen für die Praxis]